Allgemeine Geschäftsbedingungen der Quell Bildungskonzepte GmbH

 

 

  • 1 Allgemeines

(1) Für alle Verträge, die zwischen der Quell Bildungskonzepte GmbH (nachstehend: Quell) und ihren Vertragspartnern (nachstehend: Kunde) abgeschlossen werden, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für den Bereich der Fahrschultätigkeit gelten vorrangig unsere „Besonderen Bedingungen für den Fahrschulbereich“ die in der jeweils geltenden Fassung in unseren Schulungsräumen aushängen und unter www.quell-gruppe.de abrufbar sind. Ergänzend gelten auch dort diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Quell ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Quell auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Angebote von Quell richten sich an Unternehmer und Verbraucher. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

  • 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

(1) Quell erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Fahrschule, berufliche Aus- und Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten, Integration sowie sonstige Beratungsdienstleistungen. Detaillierte Beschreibungen der jeweils zu erbringenden Dienstleistung ergeben sich aus den jeweiligen Einzelverträgen.

(2) Die Vertragsangebote von Quell sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Insbesondere begründet die Nennung eines bestimmten Dozenten im Rahmen eines Vertragsangebots keinen diesbezüglichen Anspruch des Kunden, soweit durch den Austausch des Dozenten der Vertrag im Übrigen in seinem Wesen nicht verändert wird.

(3) Der Kunde kann Vertragsangebote an Quell, zum Beispiel den Wunsch, an einer Schulung teilzunehmen, formlos (mündlich, telefonisch, per E-Mail) unterbreiten. Ein verbindlicher Vertrag über eine von Quell angebotene Leistung kommt stets erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens Quell zustande.

(4) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung sind ausschließlich die Auftragsbestätigung sowie diese AGB maßgebend. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

(5) Eine Übertragung von abgeschlossenen Verträgen auf Dritte (sog. Vertragsübernahme) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung von Quell.

(6) Die Darstellung der von Quell erbrachten Leistungen unter der domain www.quell-gruppe.de stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern Einladungen zur Kontaktaufnahme, dar.

  • 3 Vergütung und Fälligkeit

(1) Sofern nicht im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich anders vereinbart, sind Zahlungen mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zu begleichen.

(2) Teilnahmeentgelte für Schulungen, Weiterbildungsveranstaltungen, Beratungs-seminare und sonstige Kurse müssen – soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart – vom Kunden bis spätestens 3 Werktage vor Beginn der jeweiligen Maßnahme auf das Geschäftskonto von Quell überwiesen worden sein.

(3) Vom Zeitpunkt des Verzugs an sind offene Forderungen mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

  • 4 Preise und Preisanpassung

(1) Angegebene Preise verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Unvorhersehbaren Mehraufwand teilt Quell dem Kunden unverzüglich mit. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesen Fällen zur gegenseitigen Absprache mit dem Ziel einer einvernehmlichen Preisanpassung.  

  • 5 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche von Quell nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

 

  • 6 Stornierungen

(1) Der Kunde kann Schulungen, Weiterbildungsveranstaltungen, Beratungs-seminare und sonstige Kurse bis 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Maßnahme schriftlich absagen, ohne dass ihm insoweit Kosten entstehen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der schriftlichen Absage bei Quell. Etwaige bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall umgehend erstattet.

(2) Bei Absage der Maßnahme bis 7 Tage vor deren Beginn, hat der Kunde 50 % der Kosten zu tragen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ohne jegliche Absage hat der Kunde die vollständigen Kosten der jeweiligen Maßnahme zu tragen.     

(3) Es steht dem Kunden frei, im Falle der Verhinderung eine Ersatzperson zu benennen und diese an der Maßnahme teilnehmen zu lassen.     

  • 7 Absage von Veranstaltungen

(1) Quell hat das Recht, bei zu geringer Beteiligung oder bei Vorliegen anderer wichtiger und nicht von Quell zu vertretender Gründe (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Krankheit oder sonstige Verhinderung des Dozenten) Schulungen, Weiterbildungs-veranstaltungen, Beratungsseminare und sonstige Kurse abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall umgehend erstattet, weitergehende Ansprüche des Kunden sind nach Maßgabe von § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

(2) Die Absage einer Veranstaltung wird Quell dem Kunden unverzüglich nach Erlangung der entsprechenden Kenntnis mitteilen und ggf. einen Ersatztermin bestimmen. Dem Kunden steht es frei, den Ersatztermin wahrzunehmen oder die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen zu verlangen.   

  • 8 Pflichten von Quell

(1) Quell sichert zu, dass sämtliche von ihr erbrachten Leistungen von entsprechend geschultem Personal bzw. qualifizierten Dozenten erbracht werden.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt Quell dem Kunden im Rahmen der in ihren Geschäftsräumen stattfindenden Schulungen, Weiterbildungsveranstaltungen, Beratungs-seminare und sonstigen Kurse die jeweils erforderliche Hard- und Software zur Verfügung. Etwaige Schulungsunterlagen gehen mangels anderweitiger Vereinbarung in das Eigentum des Kunden über.   

(3) Der Kunde erhält nach Abschluss der Schulung, Weiterbildungsveranstaltung, des Beratungsseminars oder sonstigen Kurses ein Teilnahmezertifikat.

  • 9 Pflichten des Kunden

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt der Kunde im Rahmen von in dessen Räumen stattfindenden Schulungen etc. die jeweils erforderliche Hard- und Software zur Verfügung. Der Kunde hat ebenfalls zu gewährleisten, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Schulung (Hard- und Software, Internet etc.) in seinen Räumen erfüllt werden. Empfehlungen hinsichtlich dieser Voraussetzungen werden von Quell rechtzeitig vor Beginn der Schulung mitgeteilt.

(2) Der Kunde hat jegliche Störungen der von ihm besuchten Schulungen, Weiterbildungs-veranstaltungen, Beratungsseminare und sonstigen Kurse zu unterlassen. Wiederholte Verstöße gegen die entsprechende Verpflichtung können von Quell bzw. den im Namen von bzw. für Quell tätigen Dozenten mit einem Ausschluss von der Teilnahme geahndet werden.

(3) Ferner hat der Kunde die ihm überlassene Hardware pfleglich zu behandeln und etwaige Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Veränderungen an der Konfiguration der zur Verfügung gestellten Hard- und Software hat der Kunde zu unterlassen.

(4) Soweit dem Kunden von Quell ein Passwort für die Nutzung der EDV zur Verfügung gestellt wird, hat der Kunde dieses geheim zu halten und Dritten keinen Zugang zu dem Passwort zu gewähren.

(5) Der Kunde ist berechtigt, den von Quell auf seinem Betriebsgelände ggf. zur Verfügung gestellten WLAN-Hotspot zu nutzen. Dem Kunden sind jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:

– das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutz-recht oder gegen sonstiges Recht verstoßender sowie pornographischer, extremistischer oder betrügerischer Inhalte oder Dienste;

– die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die Dritte beleidigt oder verleumdet werden;

– die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein, hierunter fällt insbesondere die Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“.

(6) § 9 Abs. 5 gilt entsprechend bei der Internet- Nutzung über die im Rahmen von Schulungen von Quell zur Verfügung gestellte EDV.  

(7) Der Kunde hat auf dem Betriebsgelände von Quell die Regelungen der StVO zu beachten. Insbesondere hat er sein Fahrzeug nur an den hierfür vorgesehenen und entsprechend markierten Parkplätzen abzustellen. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die aus einer Missachtung dieser Pflichten resultieren.    

  • 10 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Die dem Kunden im Rahmen von Schulungen ggf. überlassenen Schulungsunterlagen genießen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Sie dürfen nur mit Zustimmung von Quell oder dem jeweiligen Urheber vervielfältigt, verbreitet, verändert oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden. Insbesondere dürfen sie vom Kunden nicht für Schulungszwecke genutzt werden. Hinsichtlich etwaiger Verstöße behält sich Quell die Geltendmachung von Schadensersatz-ansprüchen ausdrücklich vor.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für die im Rahmen von Schulungen zur Nutzung überlassene Software.

  • 11 Haftung

(1) Quell haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

(2) Quell haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,

– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Für andere Schäden als die in Abs. 2 genannten ist die Haftung von Quell der Höhe nach begrenzt auf 100 % des jeweiligen Auftragswertes, bei Dauerschuldverhältnissen auf 100 % der in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis vom Kunden im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag gezahlten Beträge.   

(4) Verletzt Quell fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Abs. 2 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Quell nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Abs. 3 gilt entsprechend.

(5) Im Übrigen ist eine Haftung von Quell ausgeschlossen.

(6) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Quell für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

  • 12 Datenschutzhinweis

(1) Quell erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Kunden nach Maßgabe der jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Mit dieser Datennutzung erklärt sich der Kunde mit der Anmeldung zu einer Schulung, Weiterbildungs-veranstaltung, zu einem Beratungsseminar oder zu sonstigen Kursen einverstanden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, findet eine Weitergabe personenbezogener Daten des Kunden an Dritte nicht statt, es sei denn, dies ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zwingend notwendig.  

(2) Quell schützt gespeicherte personenbezogene Daten der Kunden vor unberechtigtem Zugriff. Die Löschung dieser Daten erfolgt, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Der Kunde kann eine ggf. erteilte Einwilligung zur Datenspeicherung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und mit der Folge der unmittelbaren Löschung widerrufen. Quell ist während der Vertragslaufzeit gegenüber dem Kunden für die Vertraulichkeit und Integrität der Daten verantwortlich.

(3) Quell erteilt auf Anfrage Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten. 

  • 13 Schlussbestimmungen

(1) Der zwischen Quell und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender international-privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Stade, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.   

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Quell und dem Kunden der Geschäftssitz von Quell in Stade. Quell ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist. § 13 Abs. 4 dieser AGB gilt im Verhältnis zu Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB nur, soweit diese durch die Anwendung im Einzelfall nicht unangemessen benachteiligt werden.