Qualifizierung für Berufskraftfahrer/in / Fahrerlaubnis der Klasse D/DE

Fahrerlaubnis der Klasse D/DE


Qualifizierung zum Berufskraftfahrer im Personenverkehr

Große Busse zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg z.G).

Mindestalter
24 Jahre
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (dann
auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)
20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
Vorbesitz
Kl. B
Einschlussklassen
Kl. D1
Vorgeschriebene Sonderfahrten
B oder C1 (bis 2 Jahre Fahrpraxis) auf D
15 Grundausbildung
22 Überlandfahrten
14 Autobahnfahrten
8 Beleuchtungsfahrten

B oder C1 (mehr als 2 Jahre Fahrpraxis) auf D
33 Grundausbildung
12 Überlandfahrten
8 Autobahnfahrten
5 Beleuchtungsfahrten

C (bis 2 Jahre Fahrpraxis) auf D
11 Grundausbildung
16 Überlandfahrten
8 Autobahnfahrten
6 Beleuchtungsfahrten

C (mehr als 2 Jahre Fahrpraxis) auf D
7 Grundausbildung
8 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten

Praxis
Die Fahrausbildung ist nach der FahrschAusbOrdnung vorgeschrieben.

Wer den Führerschein gewerblich nutzen möchte, reicht der reine Führerschein nicht mehr aus. Im gewerblichen Güterkraftverkehr und Personenverkehr wird eine zusätzliche Qualifikation benötigt. Die sogenannte "beschleunigte Grundqualifikation". Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde, der Nachweis über 5 Module der Berufskraftfahrer-Weiterbildung gem. BKrFQG nachzuweisen.

Förderfähig über die Agentur für Arbeit und das Jobcenter