Qualifizierung für Berufskraftfahrer/in / Fahrerlaubnis der Klasse C/CE

Fahrerlaubnis der Klasse C/CE


TESTWEISE MANIPILATION DES TEXTES 22.04. | Qualifizierung zum Berufskraftfahrer im Güterverkehr

Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftwagen mit einer zG von mehr als 3.500 kg, die nicht unter die Klassen D1 oder D fallen (Mitnahme von Personen wie bei Kl. B). Ein Anhänger bis 750 kg zG darf mitgeführt werden.
Bei Erwerb der Klasse CE dürfen Sie Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitführen.

Mindestalter
21 Jahre, bei gewerblicher Güterbeförderung ist aber die Berufskraftfahrer-Richtlinie (2003/59/EG) zu beachten - in Deutschland § 2 Abs. 1 BKrFQG.
18 Jahre, unter Vorlage des Ausbildungsvertrages "Ausbildung zum Berufskraftfahrer"
Vorbesitz Kl. B

Praxis
Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsstunden und Sonderfahrten. Die Ausbildung läuft verzahnt, so wie es die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorschreibt. Die Anzahl der Übungsstunden passt sich individuell an den Leistungsstand des Fahrschülers an.

Wissenswertes für die gewerbliche Nutzung der Klassen C1/C1E und C/CE
Wer den Führerschein gewerblich nutzen möchte, reicht der reine Führerschein nicht mehr aus. Im gewerblichen Güterkraftverkehr und Personenverkehr wird eine zusätzliche Qualifikation benötigt. Die sogenannte "beschleunigte Grundqualifikation". Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde, der Nachweis über 5 Module der Berufskraftfahrer-Weiterbildung gem. BKrFQG nachzuweisen.

Förderfähig über die Agentur für Arbeit und das Jobcenter