Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer gem. §53 (3)

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer gem. §53 (3)


Laut Gesetzgeber ist es Ausbildungsfahrlehrer:innen vorgeschrieben, alle 4 Jahre an einer 1-tägigen Fortbildung teilzunehmen.

Inhalte:
- Gesetzliche Neuerungen in der Fahrlehrerausbildung
- Pädagogik Refresher
- Tipps und Tricks zur Ausbildungsstruktur

inkl. Handouts und Verpflegung.

Status: Anmeldung möglich

Belegung: 19 von 25 Plätzen frei

Kursnr.: 234-AFL-05

Beginn: Fr., 25.08.2023, 08:30 - 16:00 Uhr

Dauer: 1

Kursort: BRV Raum oben

Gebühr: 195,00 € (inkl. MwSt.)

Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.

Datum
25.08.2023
Uhrzeit
08:30 - 16:00 Uhr
Ort
BRV Raum oben