Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer gem. §53 (3)
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer gem. §53 (3)
Laut Gesetzgeber ist es Ausbildungsfahrlehrer:innen vorgeschrieben, alle 4 Jahre an einer 1-tägigen Fortbildung teilzunehmen.
Inhalte:
- Gesetzliche Neuerungen in der Fahrlehrerausbildung
- Pädagogik Refresher
- Tipps und Tricks zur Ausbildungsstruktur
inkl. Handouts und Verpflegung.
Status:
Belegung: 19 von 25 Plätzen frei
Kursnr.: 234-AFL-05
Beginn: Fr., 25.08.2023, 08:30 - 16:00 Uhr
Dauer: 1
Kursort: BRV Raum oben
Gebühr: 195,00 € (inkl. MwSt.)